KAP. 4 – LEHRKRÄFTE

HINTERGRUND

Die Lehrkräfte am ddif, die in der Familientherapieausbildung unterrichten, haben in der Regel eine grundlegende Ausbildung zum approbierten klinischen Psychologen, Psychiater oder Sozialberater absolviert und ergänzend dazu eine mindestens 4-jährige psychotherapeutische Weiterbildung durchlaufen. Für eine Tätigkeit als Lehrkraft am ddif werden ferner eine langjährige klinische Erfahrung sowie eine solide Vermittlungskompetenz vorausgesetzt.

Ausführlichere Informationen über das Qualifikationsniveau und die Berufserfahrungen der bei uns beschäftigten Lehrkräfte finden Sie unter den Menüpunkten „Dozente/Dozentinnen“ auf unserer Website www.ddif.de.

Allgemeines

Die Lehrkräfte sind dem Ausbildungsleiter unterstellt.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die vom dänischen Psychotherapeutenverband aufgestellten ethischen Regeln zu befolgen.

Die Lehrkräfte sind ferner verpflichtet, sich in Bezug auf die neuesten Theorien auf ihrem Fachgebiet auf dem Laufenden zu halten, und haben selbst für ihre eigene berufliche Weiterentwicklung Sorge zu tragen, u. a. durch Supervision. Das Institut kann um die Aufstellung eines Plans für die individuelle berufliche Weiterentwicklung ersuchen.

Alle Lehrkräfte sind gehalten, sich in ihren jeweiligen Gewerkschafts- oder Fachverbänden zu organisieren.

Diejenigen Lehrkräfte, die die erforderlichen Qualifikationen besitzen, werden dazu aufgefordert, dem dänischen Psychotherapeutenverband beizutreten.

Von den Lehrkräften wird erwartet, dass sie sich gegenüber der Institutsleitung, der Verwaltung und den übrigen Lehrkräften loyal verhalten; Gleiches gilt umgekehrt.

Berufliche Weiterentwicklung und Sitzungen

Die Lehrkräfte am ddif haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie Supervision bekommen, und halten ihren Wissensstand in Bezug auf die theoretische und praxisbezogene Entwicklung auf ihrem Gebiet mittels Kursen auf dem Laufenden.

Von den Lehrkräften wird erwartet, dass sie auch noch an anderen Netzwerken und Erfahrungskontexten teilhaben als denen, mit denen sie in Verbindung mit ihrer Lehrtätigkeit am ddif im Rahmen ihrer beruflichen Pflichten in Berührung kommen.

Lehrveranstaltungen

Die Lehrkräfte tragen eine Mitverantwortung dafür, dass die im Semesterplan enthaltenen Themenbeschreibungen und Literaturangaben korrekt sind.

Die Lehrkräfte sind für die Abhaltung der jeweiligen Unterrichtstage zuständig, an denen sie laut Unterrichtsplan für den Unterricht eingeteilt worden sind. Dies schließt ggf. auch die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen ein.

Der Unterricht erfolgt im Rahmen der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Ausbildungsordnung, über die sich die Lehrkräfte ständig auf dem Laufenden halten müssen. Innerhalb der Rahmenvorgaben der Ausbildungsordnung hat jede Lehrkraft die pädagogische Freiheit, ihren eigenen Unterricht entsprechend dem jeweils aktuellen Thema selbst zu gestalten und abzuhalten.

Beabsichtigt eine Lehrkraft, vom Semesterplan abzuweichen, hat sie die Ausbildungsgruppe hiervon in einer diesbezüglichen E-Mail in Kenntnis zu setzen, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen. Diese E-Mail ist als Kopie (cc) auch die anderen Lehrkräften und dem Ausbildungsleiter bzw. der –leiterin zu übermitteln.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, über ihren Unterricht Protokoll zu führen. Die Protokolle sind unmittelbar nach Abhaltung der jeweiligen Lehrveranstaltung den übrigen Lehrkräften zur Information zuzusenden. Die entsprechenden E-Mail-Adressen sind der Einleitung der Semesterpläne zu entnehmen.