KAP. 6 – PRÜFUNGEN

EINLEITUNG

Am ddif wird großer Wert auf die Fähigkeit gelegt, die eigene Person als grundlegendes berufliches Werkzeug in der familientherapeutischen Arbeit einzusetzen, indem von einer wissenschaftlich fundierten Theoriegrundlage ausgegangen wird.

Daher fördern wir neben der theorie- und berufsbezogenen Schulung in der familientherapeutischen Arbeit – während der ersten zwei Ausbildungsjahre – auch speziell die Arbeit des Ausbildungsteilnehmers an seiner fachpersönlichen Entwicklung.

Die Ergebnisse dieser fachpersönlichen Entwicklung sind unter Umständen nur schwer zu messen. Es ist zwischen den drei nachstehenden Niveaus zu unterscheiden:

Im Verlauf des 4-jährigen Ausbildungsgangs sind insgesamt 5 Prüfungen zu absolvieren. Die Prüfungen im 1., 2. und 3. Jahr werden mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet. Die beiden abschließenden Prüfungen, und zwar die nach dem 4. Ausbildungsjahr zu erstellende schriftliche Examensarbeit sowie die mündliche Abschlussprüfung werden zudem von einem externen Prüfungskommissar bzw. einer externen -kommisarin anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden amtlichen Zensurenskala bewertet.

Alle Prüfungen sind individuell angelegt und sollen die Leistung und das berufspersönliche Know-how des einzelnen Teilnehmers zum Ausdruck bringen.

PRÜFUNG NACH DEM 1. AUSBILDUNGSJAHR – 2. SEMESTER

Einleitung

Die Prüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres besteht aus einer schriftlichen Arbeit sowie aus einer fachpersönlichen Beurteilung, die bei Abschluss des 2. Semesters vorgenommen wird. Die Ausbildungsteilnehmer bwz. –teilnehmerinnen beurteilen sich zum einen gegenseitig (jeweils ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin wird von einem bzw. einer anderen beurteilt) und werden zum anderen von der/den für den Semesterabschluss zuständigen Lehrkraft/Lehrkräften beurteilt.

Der Zweck der Prüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres geht aus der Beschreibung der Ziele der 2-jährigen Grundausbildung hervor (Abschnitt 1).

Ziele

Zweck der Prüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres (schriftliche Arbeit + Beurteilung) ist die Verfolgung (und Weiterentwicklung) des fachlichen und persönlichen Entfaltungsprozesses des Ausbildungsteilnehmers bzw. der Teilnehmerin. Dies umfasst die Fähigkeit zur theoretischen Vertiefung des Literaturpensums (Pflichtlektüre), die fachpersönliche Entwicklung und therapeutischen Fertigkeiten, die Internalisierung des theoretischen Wissens in Denk- und Handlungsmuster sowie die Fähigkeit des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin, den Inhalt der Pflichtlektüre aus der Optik einer relevanten Theorie im Hinblick auf die eigene persönliche Arbeit zu analysieren und daraus erwachsende Perspektiven abzuleiten.

Erster Prüfungsteil – fachpersönliche Beurteilung nach dem 1. Jahr

Methodik

Jeder Ausbildungsteilnehmer bzw. jede -teilnehmerine hat zu Beginn seiner bzw. ihrer Ausbildung eine „fachpersönliche Zielsetzung“ für das bevorstehende Ausbildungsjahr ausgearbeitet, in dem die Bereiche aufgeführt sind, in denen sich der Betreffende bzw. die Betreffende beruflich und persönlich weiterentwickeln will. Den Ausgangspunkt für die Selbstbeurteilung bildet diese berufspersönliche Zielsetzung, wie sie zu Beginn des Jahres festgelegt wurde. Einen weiteren Schwerpunkt der Beurteilung bildet der Entwicklungsprozess der Übungsgruppe.

a) Die Studiengruppe – sollte sich vor dem abschließenden Unterrichtswochenende mit den Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern auseinandergesetzt haben, indem folgende Fragen beantwortet wurden:

Das Material aus der Studiengruppe fließt als Hintergrund in die berufliche und persönliche Beurteilung ein, die der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin von sich selbst vornimmt. Indem wir unsere Aufmerksamkeit auf unsere eigene Persönlichkeit und unsere eigenen psychischen Austauschvorgänge richten, trainieren wir die fachpersönliche Beziehungskompetenz, darunter auch die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme (mit uns selbst und anderen) und die Fähigkeit, auf persönliche Weise und mit Bestimmtheit auszudrücken, was wir verspüren, erleben und denken.

b) Selbstbeurteilung – sollte (vor der Abhaltung der Lehrveranstaltung) auf der Grundlage folgender Fragen ausgearbeitet und im Plenum vorgetragen werden:

c) Beurteilung von Ausbildungskollegen bzw. -kolleginnen – die Ausbildungsteilnehmer bzw. –teilnehmerinnen sind gehalten, sich gegenseitig zu beurteilen. Der Ausbildungsteilnehmer bzw. die –teilnehmerin wird von einem Mitglied seiner bwz. Ihrer eigenen Studiengruppe oder einem Mitglied einer der übrigen Gruppen beurteilt. Der Betreffende bzw. die Betreffende wählt selbst aus, von wem er bzw. sie beurteilt werden will. Die Wahl sollte vor dem Beurteilungswochenende getroffen werden, damit diejenigen, die Feedback geben sollen, die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten.

d) Beurteilung durch Lehrkräfte – die Lehrkraft beurteilt den Ausbildungsteilnehmer bzw. die –teilnehmerin ausgehend von der schriftlichen Prüfungsarbeit sowie anhand eines Vergleichs der fachpersönlichen Zielsetzung mit der aktuellen Selbstbeurteilung. Die Beurteilung des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin durch die Lehrkräfte sollte eine Lernperspektive enthalten und Empfehlungen für die künftige Lernentwicklung vorgeben.

NB: Die persönliche Beurteilung durch die Lehrkraft wird in der Regel nicht schriftlich gegeben. Deshalb ist es jedem Ausbildungsteilnehmer bzw. jeder –teilnehmerin anzuraten, einen oder zwei „Berichterstatter“ bzw. „-erstatterinnen“ zu wählen, die das aus dem Beurteilungsprozess hervorgehende Material in einem Protokoll festhalten.

e) Nach Abschluss der Beurteilung – wird die fachpersönliche Zielsetzung für die kommenden zwei Semester revidiert oder eine neue ausgearbeitet. Diese wird anschließend den Lehrkräften und der Verwaltung durch den Ausbildungsgruppenvertreter bzw. –vertreterin gesammelt per E-Mail übermittelt.

Zweiter und schriftlicher Prüfungsteil nach dem 1. Jahr – Problemstellung und formale Anforderungen

a) Beginnen Sie die Prüfungsarbeit, indem Sie Ihre fachpersönliche Zielsetzung darlegen, wie sie zu Beginn Ihrer Ausbildung festgelegt wurde. Falls Sie sich im Laufe der Ausbildung dafür entschieden haben, diese Zielsetzung zu revidieren, geben Sie bitte an, welche Änderungen Sie vorgenommen haben, und begründen Sie diese.

b) Beschreiben Sie, mit welcher Theorie/Methode Sie sich im ersten Ausbildungsjahr ganz besonders befasst haben, und beschreiben Sie konkret anhand von einem oder zwei Beispielen, wie Sie diese Theorie/Methode privat und/oder bei Ihrer Arbeit angewandt haben.

c) In welchen Bereichen – sowohl beruflich als auch privat – haben Sie Ihre berufspersönliche Zielsetzung in Gedanken und Handlungen umgesetzt? Beschreiben Sie zwei konkrete Beispiele hierfür, und berichten Sie, wie Ihre Umgebung auf diese beiden Veränderungen in Gedanken und Handlungen reagiert hat.

d) Beschreiben Sie, wie wohl Sie sich in der Studiengruppe gefühlt haben, auf welche Herausforderungen Sie gestoßen sind, wie Sie mit diesen umgegangen sind und zu welchem Ergebnis dies geführt hat.

Umfang

Die Arbeit sollte einen Umfang von mindestens 3 und höchstens 4 Seiten zu je 2400 Zeichen (insgesamt 7 200 – 9 600 Zeichen einschließlich Leerzeichen) aufweisen. Überschreitungen des Umfangs um mehr als 10 % sind nicht zulässig. Das Deckblatt, das Inhaltsverzeichnis, die Wiedergabe der berufspersönlichen Zielsetzung, das Literaturverzeichnis sowie eventuelle Anlagen werden nicht in den Umfang der Prüfungsarbeit mit eingerechnet.

Betreuung

Eine besondere Betreuung bei der Anfertigung der Prüfungsarbeit ist nicht vorgesehen. Sofern allgemeine und übergeordnete Fragen zur Aufgabenstellung bestehen, sollten diese vom Ausbildungsgruppenvertreter bzw. –vertreterin eingesammelt und der Lehrkraft bzw. den Lehrkräften, die für den Semesterabschluss im zweiten Semester zuständig ist bzw. sind, übermittelt werden.

Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit

Die schriftliche Prüfungsarbeit wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Wird die Bewertung „nicht bestanden“ vergeben, so wird der Ausbildungsteilnehmer bzw. die –teilnehermin hiervon vor dem abschließenden Unterrichtswochenende in Kenntnis gesetzt, und es wird besprochen, wie die Arbeit umgeschrieben werden kann, um ein Bestehen der Prüfung doch noch zu ermöglichen. Ein neues Abgabedatum wird festgelegt. Wird die Prüfung auch beim zweiten Anlauf nicht bestanden, so hat der Lehrkörper des Instituts dazu Stellung zu nehmen, ob der Prüfling zu einem dritten Prüfungsanlauf zugelassen werden kann. Eine Nichtablieferung oder verspätete Ablieferung der Arbeit zählt als ein Prüfungsanlauf.

Über die schriftliche Prüfung wird ein kurzes schriftliches Feedback gegeben. Dieses Feedback enthält eine kurz gefasste Kritik der Arbeit sowie Schwerpunkte für die weitere Lernentwicklung (Lernperspektive).

PRÜFUNG NACH DEM 2. AUSBILDUNGSJAHR – 4. SEMESTER

Einleitung

Die Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres besteht aus einer schriftlichen Arbeit sowie aus einer fachpersönlichen Beurteilung, die bei Abschluss des 4. Semesters vorgenommen wird. Die Ausbildungsteilnehmer bzw. –teilnehmerinnen beurteilen sich zum einen gegenseitig (jeweils ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin wird von einem bzw. einer anderen beurteilt) und werden zum anderen von den beiden für den Semesterabschluss zuständigen Lehrkräften beurteilt.

Ziele

Zweck der Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres (schriftliche Arbeit + Beurteilung) ist die Verfolgung (und Weiterentwicklung) des fachlichen und persönlichen Entfaltungsprozesses des Ausbildungsteilnehmers bzw. der Teilnehmerin. Dies umfasst die Fähigkeit zur theoretischen Vertiefung des Literaturpensums (Pflichtlektüre), die fachpersönliche Entwicklung und therapeutischen Fertigkeiten, die Internalisierung des theoretischen Wissens in Denk- und Handlungsmuster sowie die Fähigkeit des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin, den Inhalt der Pflichtlektüre aus der Optik einer relevanten Theorie im Hinblick auf die eigene persönliche Arbeit zu analysieren und daraus erwachsende Perspektiven abzuleiten.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die fachlichen und persönlichen Herausforderungen beim Geben und Empfangen von persönlichem Feedback – auch dann, wenn dieses schwer abzugeben oder entgegenzunehmen ist.
Der Zweck der Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres geht aus der Beschreibung der Ziele der 2-jährigen Grundausbildung hervor (vgl. Kapitel 1, Abschnitt 1).

Erster Prüfungsteil – fachpersönliche Beurteilung nach dem 2. Jahr

Inhalte / Theorie

Allgemein betrachtet knüpft die Arbeit an die Pflichtlektüre und die Themen des vorangegangenen Semesters an, wobei jedoch ein größeres Gewicht auf die Themen der aktuellen Pflichtlektüre gelegt wird, u. a. auf die assertive Kommunikation.

Methodik

Ausgegangen wird von einer gegenseitigen Beurteilung der Ausbildungsteilnehmer bzw. der -teilnehmerinnen untereinander und einer Selbstbeurteilung sowie einer Beurteilung durch Lehrkräfte. Die Beurteilung dient dazu, die fachliche und persönliche Entwicklung des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin zu verfolgen und anzuregen, u. a.:

a) Die Studiengruppe – sollte sich vor dem abschließenden Unterrichtswochenende mit den Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern auseinandergesetzt haben, indem folgende Fragen beantwortet wurden:

Das Material aus der Studiengruppe fließt als Hintergrund in die fachliche und persönliche Beurteilung ein, die der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnhemerin von sich selbst vornimmt. Indem wir unsere Aufmerksamkeit auf unsere eigene Persönlichkeit und unsere eigenen psychischen Austauschvorgänge richten, trainieren wir die fachpersönliche Beziehungskompetenz, darunter auch die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme (mit uns selbst und anderen) sowie die Fähigkeit, mit Bestimmtheit auszudrücken, was wir erleben, denken und verspüren.
Zu Punkt a) ist den Lehrkräften kein Protokoll/Material zu übermitteln.

b) Selbstbeurteilung – sollte (vor der Abhaltung des Unterrichts) auf der Grundlage folgender Fragen ausgearbeitet und im Plenum vorgetragen werden:

Der zeitliche Rahmen für die Selbstbeurteilung beträgt 10 Minuten pro Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerin.

c) Beurteilung von Ausbildungskollegen bzw. Kolleginnen – die Ausbildungsteilnehmer bzw. Teilnehmerinnen sind gehalten, sich gegenseitig zu beurteilen. Der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin wird von einem Mitglied einer anderen als der eigenen Studiengruppe beurteilt. Der Betreffende bzw. die Betreffende wählt selbst aus, von wem er bzw. sie beurteilt werden will. Die Wahl sollte vor dem Beurteilungswochenende getroffen werden, damit diejenigen, die Feedback geben sollen, die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten. Nach der Beurteilung und dem Feedbackprozess ist eine Gelegenheit (unstrukturierte Pause) zur Führung von Gesprächen unter vier Augen vorgesehen. Der zeitliche Rahmen für die gegenseitige Beurteilung beträgt 5 Minuten pro Ausbildungsteilnehmer.

d) Beurteilung durch Lehrkräfte – zwei Lehrkräfte beurteilen den Ausbildungsteilnehmer bzw. die –teilnehmerin ausgehend von der schriftlichen Prüfungsarbeit sowie anhand eines Vergleichs der fachpersönlichen Zielsetzung mit der aktuellen Selbstbeurteilung. Die Beurteilung des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin durch die Lehrkräfte sollte eine Lernperspektive enthalten und Empfehlungen für die künftige Lernentwicklung vorgeben.

Zweiter und schriftlicher Prüfungsteil nach dem 2. Jahr – Problemstellung und formale Anforderungen

a) Beginnen Sie die Prüfungsarbeit mit einer schriftlichen Darlegung der Muster, in die Sie während Ihrer Kindheit und Jugend eingebunden waren, und wie diese Ihre Beziehung zu anderen geprägt haben, während Sie in der Grundausbildung waren. Setzen Sie sich dabei mit Ihren Beziehungen in folgenden Umfeldern auseinander:

b) Ziehen Sie relevante Teile der Theorie heran, mit der Sie sich im Unterricht befasst haben, und verknüpfen Sie diese mit Ihren persönlichen Reflexionen über die Änderungen in Ihren Gedanken und Handlungen, die Sie:

c) Des Weiteren bewerten Sie bitte Ihre Bereitschaft, eine supervidierte Arbeit als Familientherapeut bzw. -therapeutin zu beginnen.

Aufbau

Umfang

Die Arbeit sollte einen Umfang von mindestens 6 und höchstens 8 Seiten zu je 2400 Zeichen (insgesamt 14 400 – 19 200 Zeichen einschließlich Leerzeichen) aufweisen. Überschreitungen des Umfangs um mehr als 10 % sind nicht zulässig. Das Deckblatt, das Inhaltsverzeichnis, die Wiedergabe der berufspersönlichen Zielsetzung, das Literaturverzeichnis sowie eventuelle Anlagen werden nicht in den Umfang der Prüfungsarbeit mit eingerechnet.

Betreuung

Eine besondere Betreuung bei der Anfertigung der Prüfungsarbeit ist nicht vorgesehen. Sofern allgemeine und übergeordnete Fragen zur Aufgabenstellung bestehen, sollten diese vom Ausbildungsgruppenvertreter bzw. –vertreterin eingesammelt und der Lehrkraft bzw. den Lehrkräften, die für den Semesterabschluss im zweiten Semester zuständig ist bzw. sind, übermittelt werden.

Beurteilung

Die Arbeit wird anhand der folgenden Parameter beurteilt:

Die schriftliche Prüfungsarbeit wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Über die schriftliche Prüfung wird ein kurzes schriftliches Feedback von zwei Lehrkräften gegeben. Dieses Feedback enthält eine kurz gefasste Kritik der Arbeit sowie Schwerpunkte für die weitere Lernentwicklung (Lernperspektive).

Wird die Bewertung „nicht bestanden“ vergeben, so wird der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin hiervon vor dem abschließenden Unterrichtswochenende in Kenntnis gesetzt, und es wird besprochen, wie die Arbeit umgeschrieben werden kann, um ein Bestehen der Prüfung doch noch zu ermöglichen. Ein neues Abgabedatum wird festgelegt. Wird die Prüfung auch beim zweiten Anlauf nicht bestanden, so hat der Lehrkörper des Instituts dazu Stellung zu nehmen, ob der Prüfling zu einem dritten Prüfungsanlauf zugelassen werden kann. Eine Nichtablieferung oder verspätete Ablieferung der Arbeit zählt als ein Prüfungsanlauf.

PRÜFUNG NACH DEM 3. AUSBILDUNGSJAHR – 6. SEMESTER

Einleitung

Die Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres besteht aus einer schriftlichen Arbeit sowie aus einer fachpersönlichen Beurteilung, die bei Abschluss des 6. Semesters ausgearbeitet wird. Die Ausbildungsteilnehmer bzw. – teilnehmerinnen beurteilen sich zum einen gegenseitig (jeweils ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin wird von einem bzw. einer anderen beurteilt) und werden zum anderen von den beiden für den Semesterabschluss zuständigen Lehrkräften beurteilt.

Ziele

Zweck der Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres (schriftliche Arbeit + Beurteilung) ist die Verfolgung (und Weiterentwicklung) des fachlichen und persönlichen Entfaltungsprozesses des Ausbildungsteilnehmers bzw. der –teilnehmerin. Dies umfasst die Fähigkeit zur theoretischen Vertiefung des Literaturpensums (Pflichtlektüre), die fachpersönliche Entwicklung und therapeutischen Fertigkeiten, die Internalisierung des theoretischen Wissens in Denk- und Handlungsmuster sowie die Fähigkeit des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin, den Inhalt der Pflichtlektüre aus der Optik einer relevanten Theorie im Hinblick auf die eigene persönliche Arbeit zu analysieren und daraus erwachsende Perspektiven abzuleiten.

Im 3. Jahr wird ein größeres Augenmerk auf die Fähigkeit des Ausbildungsteilnehmers bzw. der –teilnehmerin gerichtet, seine bzw. ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen in einem beruflichen Zusammenhang sowohl theoretisch als auch praktisch anzuwenden.

Der Zweck der Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres geht aus der Beschreibung der Ziele des 3. und 4. Aufbaujahres hervor (vgl. Kapitel 1, Abschnitt 3).

Erster Prüfungsteil – fachpersönliche Beurteilung nach dem 3. Jahr

Methodik

Ausgegangen wird von einer gegenseitigen Beurteilung der Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerinnen untereinander und einer Selbstbeurteilung sowie einer Beurteilung durch Lehrkräfte. Die Beurteilung dient dazu, die fachliche und persönliche Entwicklung des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin zu verfolgen und anzuregen, u. a.:

a) Die Studiengruppe – sollte sich vor dem abschließenden Unterrichtswochenende mit den Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern auseinandergesetzt haben, indem folgende Fragen beantwortet wurden:

Das Material aus der Studiengruppe fließt als Hintergrund in die fachliche und persönliche Beurteilung ein, die der Ausbildungsteilnehmer bzw. die –teilnehmerin von sich selbst vornimmt. Indem wir unsere Aufmerksamkeit auf unsere eigene Persönlichkeit und unsere eigenen psychischen Austauschvorgänge richten, trainieren wir die fachpersönliche Beziehungskompetenz, darunter auch die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme (mit uns selbst und anderen) sowie die Fähigkeit, mit Bestimmtheit auszudrücken, was wir erleben, denken und verspüren. Zu Punkt a) ist den Lehrkräften kein Protokoll/Material zu übermitteln.

b) Selbstbeurteilung – sollte (vor der Abhaltung des Unterrichts) auf der Grundlage folgender Fragen ausgearbeitet und im Plenum vorgetragen werden:

Der zeitliche Rahmen für die Selbstbeurteilung beträgt 10 Minuten pro Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerin.

c) Beurteilung von Ausbildungskollegen bzw. Kolleginnen – die Ausbildungsteilnehmer bzw. Teilnehmerinnen sind gehalten, sich gegenseitig zu beurteilen. Der Ausbildungsteilnehmer bzw. die –teilnehmerin wird von einem Mitglied einer anderen als der eigenen Studiengruppe beurteilt. Der Betreffende bzw. die Betreffende wählt selbst aus, von wem er bzw. sie beurteilt werden will. Die Wahl sollte vor dem Beurteilungswochenende getroffen werden, damit diejenigen, die Feedback geben sollen, die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten. Nach der Beurteilung und dem Feedbackprozess ist eine Gelegenheit (unstrukturierte Pause) zur Führung von Gesprächen unter vier Augen vorgesehen.
Der zeitliche Rahmen für die gegenseitige Beurteilung beträgt 5 Minuten pro Ausbildungsteilnehmer.

d) Beurteilung durch Lehrkräfte – zwei Lehrkräfte beurteilen den Ausbildungsteilnehmer bzw. die Teilnehmerin ausgehend von der schriftlichen Prüfungsarbeit sowie anhand eines Vergleichs der fachpersönlichen Zielsetzung mit der aktuellen Selbstbeurteilung. Die Beurteilung des Ausbildungsteilnehmers bzw. der Teilnehmerin durch die Lehrkräfte sollte eine Lernperspektive enthalten und Empfehlungen für die künftige Lernentwicklung vorgeben.

Zweiter und schriftlicher Prüfungsteil nach dem 3. Jahr – Problemstellung und formale Anforderungen

Prüfung – ausgehend von einem Klientenbehandlungsablauf

Die schriftliche Prüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres geht von einem der obligatorischen Klientenbehandlungsabläufe aus, die der Ausbildungsteilnehmer bzw. die Teilnehmerin im 3. Aufbaujahr durchführen muss. Der Ausbildungsteilnehmer bzw. die Teilnehmerin erarbeitet eine Problemstellung, die den Dreh- und Angelpunkt der Prüfungsarbeit des dritten Ausbildungsjahres bilden soll. Die Problemstellung ist von der Lehrkraft, die die Prüfung abnimmt, zu genehmigen. Siehe hierzu den jeweils aktuellen Semesterplan.

Gegenstand und Problemstellung

Die Prüfungsarbeit am Ende des 3. Ausbildungsjahres soll eine Integration von Theorie und Praxis darstellen.

Ausgangspunkt der Arbeit bildet die Analyse eines Therapieablaufs mit einem eigenen Klienten bzw. einer eigenen Klientin. Die Problemstellung ist von der Lehrkraft, die für die Abhaltung der Prüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres zuständig ist, zu genehmigen.

Dieser Therapieablauf wird ausgehend von einer relevanten (selbstgewählten) Theorie analysiert, die im Rahmen des Pflichtlektürepensums der vorangegangenen sechs Semester abgedeckt wurde.

Die bei der Arbeit angewandte Theorie und Methodik und das zugrunde liegende Menschenbild sind kurz darzulegen und deren Wahl zu begründen.

Falls sich die therapeutische Arbeit auf ein Paar, eine Familie oder eine Gruppe bezieht, können dabei zwei Ausbildungsteilnehmer bzw. Teilnehmerinnen sowohl als Familientherapeuten bzw. -therapeutinnen als auch bei der Erstellung der Examensarbeit zusammenarbeiten.

Aufbau und Inhalte

Anhang zur Prüfungsarbeit – berufspersönliche Zielsetzung

Einleitung:

Darlegung der Problemstellung und Gliederung der Arbeit

Präsentation:

Stellen Sie kurz die Theorie oder die Theorien vor, die sie als Blickwinkel für Ihre Analyse verwenden wollen.

Legen Sie die Argumente für die von Ihnen getroffene Wahl der Theorie dar.

Erörterung:

Erörterung selbstgewählter Perspektiven auf die Problemstellung

Abschließende Feststellungen:

Literaturverzeichnis:

Literatur, die entweder dargelegt oder auf die verwiesen wird, ist in das Literaturverzeichnis aufzunehmen.

Anhang zur Prüfungsarbeit – fachpersönliche Zielsetzung:

Ihre fachpersönliche Zielsetzung ist der Arbeit beizufügen, einschließlich Ihrer eigenen Beurteilung Ihrer Fähigkeiten als Therapeut bzw. Therapeutin zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowie Angaben dazu, welche Fähigkeiten Sie gerne noch weiter entwickeln möchten (höchstens eine Seite zu 2400 Zeichen).

Umfang

Die Arbeit sollte einen Umfang von mindestens 10 und höchstens 12 Seiten zu je 2400 Zeichen (insgesamt 24.000 – 28.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen) aufweisen. Überschreitungen des Umfangs um mehr als 10 % sind nicht zulässig. Das Deckblatt, das Inhaltsverzeichnis, die Wiedergabe der berufspersönlichen Zielsetzung, das Literaturverzeichnis sowie eventuelle Anlagen werden nicht in den Umfang der Prüfungsarbeit mit eingerechnet.

Betreuung

Eine Betreuung der Prüfungsarbeit ist in den Unterricht im 6. Semester integriert. Sofern allgemeine und übergeordnete Fragen zur Aufgabenstellung bestehen, können diese vom Ausbildungsgruppenvertreter bzw. von der -vertreterin eingesammelt und der Lehrkraft bzw. den Lehrkräften, die für den Semesterabschluss im zweiten Semester zuständig ist bzw. sind, übermittelt werden.

Beurteilung

Die Arbeit wird anhand der folgenden Parameter beurteilt:

Die schriftliche Prüfungsarbeit wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Über die schriftliche Prüfung wird ein kurzes schriftliches Feedback von zwei Lehrkräften gegeben. Dieses Feedback enthält eine kurz gefasste Kritik der Arbeit sowie Schwerpunkte für die weitere Lernentwicklung (Lernperspektive).
Wird die Bewertung „nicht bestanden“ vergeben, so wird der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin hiervon vor dem abschließenden Unterrichtswochenende in Kenntnis gesetzt, und es wird besprochen, wie die Arbeit umgeschrieben werden kann, um ein Bestehen der Prüfung doch noch zu ermöglichen. Ein neues Abgabedatum wird festgelegt. Wird die Prüfung auch beim zweiten Anlauf nicht bestanden, so hat der Lehrkörper des Instituts dazu Stellung zu nehmen, ob der Prüfling zu einem dritten Prüfungsanlauf zugelassen werden kann. Eine Nichtablieferung oder verspätete Ablieferung der Arbeit zählt als ein Prüfungsanlauf.

ABSCHLUSSPRÜFUNG NACH DEM 4. AUSBILDUNGSJAHR

Einleitung

Die Abschlussprüfung am Ende des vierten Ausbildungsjahres besteht aus einer schriftlichen Examensarbeit und einer mündlichen Prüfung.

Ziele

Im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Prüfung am Ende des 4. Ausbildungsjahres soll getestet werden, inwieweit der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin fähig ist, seine bzw. ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen in einem beruflichen Zusammenhang sowohl theoretisch als auch praktisch anzuwenden. Dabei werden folgende Punkte bewertet:

Der Zweck der Prüfung am Ende des vierten Ausbildungsjahres geht aus der Beschreibung der Ziele des 3. und 4. Aufbaujahres hervor (vgl. Kapitel 1, Abschnitt 2).

Schriftliche Prüfung – Examensarbeit (4. Jahr)

Am Ende des 4. Ausbildungsjahres ist eine abschließende Examensarbeit abzuliefern. Diese Arbeit wird von einem internen Prüfer bzw. einer Prüferin und einem externen Prüfungskommissar bzw. einer -kommissarin nach der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Zensurenskala bewertet.

Ziele der schriftlichen Examensarbeit

Die schriftliche Examensarbeit soll dem Ausbildungsteilnehmer bzw. der -teilnehmerin Gelegenheit zur theoretischen und persönlichen Vertiefung in die psychotherapeutische Arbeit – auf einer theoretischen Ebene – geben. Überdies soll die Arbeit zeigen, dass der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin in der Lage ist, die eigene familientherapeutische Arbeit aus der Optik einer relevanten Theorie zu analysieren, darüber zu reflektieren und daraus erwachsende Perspektiven abzuleiten (vgl. hierzu die allgemeine Zielbeschreibung für die Prüfung am Ende des 4. Ausbildungsjahres).

Vorbereitung und Betreuung

Die Vorbereitung und Betreuung der Examensarbeit ist in den Ausbildungsgruppenunterricht integriert. Jedem Ausbildungsteilnehmer bzw. jeder -teilnehmerin wird die Möglichkeit gewährt, seine bzw. ihre schriftliche Arbeit mit der für die Abhaltung der Prüfung am Ende des 4. Ausbildungsjahres zuständigen Lehrkraft einmal durchzugehen. Sofern allgemeine und übergeordnete Fragen zur Aufgabenstellung bestehen, können diese vom Ausbildungsgruppenvertreter bzw. von der -vertreterin eingesammelt und der Lehrkraft bzw. den Lehrkräften, die für den Jahresabschluss zuständig ist bzw. sind, übermittelt werden.
Falls der einzelne Ausbildungsteilnehmer bzw. die einzelne -teilnehmerin eine weiter gehende Betreuung benötigt, kann er diese gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erhalten.

Gegenstand und Problemstellung

Die Examensarbeit am Ende des 4. Ausbildungsjahres soll eine Integration von Theorie und Praxis darstellen.
Ausgangspunkt der Arbeit bildet die Analyse eines Therapieablaufs mit einem eigenen Klienten bzw. einer eigenen Klientin. Die Problemstellung ist von der Lehrkraft, die für die Abhaltung der Prüfung am Ende des 4. Ausbildungsjahres zuständig ist, zu genehmigen.
Dieser Therapieablauf wird ausgehend von einer relevanten (selbstgewählten) Theorie analysiert, die im Rahmen des Pflichtlektürepensums der vorangegangenen acht Semester abgedeckt wurde.
Die bei der Arbeit angewandte Theorie und Methodik und das zugrunde liegende Menschenbild sind kurz darzulegen und deren Wahl zu begründen.
Falls sich die therapeutische Arbeit auf ein Paar, eine Familie oder eine Gruppe bezieht, können dabei zwei Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerinnen sowohl als Familientherapeuten bzw.
-therapeutinnen als auch bei der Erstellung der Examensarbeit zusammenarbeiten.

Aufbau

Einleitung (Aufbau, Punkt 3)

Präsentation (Aufbau, Punkt 4)

Analyse und Erörterung (Aufbau, Punkt 5. + 6.)

Schlussfolgerung (Aufbau, Punkt 7)

Der Examensarbeit beizufügender Anhang

Umfang

Eine von einem Autor bzw. der Autorin allein verfasste Examensarbeit darf einen Umfang von höchstens 48 000 Zeichen einschließlich Leerzeichen aufweisen (entspricht 20 Normalseiten zu je 2400 Zeichen). Im Falle von zwei Autoren bzw. Autorinnen, die eine gemeinsame Examensarbeit erstellen, darf der Umfang höchstens 60 000 Zeichen betragen (entspricht 25 Normalseiten zu je 2400 Zeichen). Überschreitungen des Umfangs um mehr als 10 % sind nicht zulässig und können zur Ablehnung der Arbeit führen.

Abschnitte, die nicht in den Umfang mit eingerechnet werden (Zeichenzahl)

Beurteilung

Die Arbeit wird anhand der folgenden Parameter beurteilt:

Die schriftliche Arbeit wird nach der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Zensurenskala bewertet. Für die mündliche Prüfung wird eine Gesamtnote vergeben.

Wird die Bewertung „nicht bestanden“ vergeben, so wird der Ausbildungsteilnehmer bzw. die
-teilnehmerin hiervon vor dem abschließenden Unterrichtswochenende in Kenntnis gesetzt; es wird besprochen, wie die Arbeit umgeschrieben werden kann, um ein Bestehen der Prüfung doch noch zu ermöglichen, und ein neues Abgabedatum wird festgelegt. Die Kosten für die Betreuung und interne Zensierung einer umgeschriebenen oder neu geschriebenen Examensarbeit trägt der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin.

Wird die Prüfung auch beim zweiten Anlauf nicht bestanden, so hat der Lehrkörper des Instituts dazu Stellung zu nehmen, ob der Prüfling zu einem dritten und letzten Prüfungsanlauf zugelassen werden kann. Eine Nichtablieferung oder verspätete Ablieferung der Arbeit zählt als ein Prüfungsanlauf.

Feedback zur schriftlichen Prüfungsarbeit

Das Feedback zur schriftlichen Examensarbeit wird in Verbindung mit der Gesamtbewertung und Zensurenvergabe bei der mündlichen Abschlussprüfung in mündlicher Form gegeben. Dieses Feedback enthält eine kurz gefasste Kritik der Arbeit sowie Schwerpunkte für die weitere Lernentwicklung (Lernperspektive).

Mündliche Prüfung nach dem 4. Ausbildungsjahr

Das Bestehen der schriftlichen Examensarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur und Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

Die vierteilige mündliche Prüfung

Für die mündliche Prüfung, die von der am Ende des 4. Ausbildungsjahres zu erstellenden schriftlichen Examensarbeit ausgeht, sind 40 bis 45 Minuten angesetzt.

Zu Beginn wird ein mündliches Referat von 10 Minuten Dauer gehalten.
Daraufhin wird der Prüfling 20 Minuten lang geprüft.

Abschließend erfolgt eine Beratung, in der der Prüfling seine Zensur erhält.

Der Inhalt des mündlichen Referats ist frei wählbar. Dabei gilt jedoch die Bedingung, dass das Referat einen direkten Bezug zur Examensarbeit aufweisen muss, wobei es allerdings keine reine Wiederholung von Passagen aus der Arbeit darstellen darf. Das Referat kann beispielsweise eine eigene Kritik der Schwachstellen der Examensarbeit beinhalten oder eine perspektivische Erweiterung der Problemstellung unter Einbeziehung einer ergänzenden theoretischen Perspektive.

Die Prüfung wird am letzten Unterrichtsworkshop der Ausbildung abgehalten. Jeder Ausbildungsteilnehmer bzw. jede -teilnehmerin wird einzeln geprüft. Am Sonntag findet eine Abschlussrunde im Plenum mit anschließendem Empfang statt.

Der Prüfungsplan wird unmittelbar vor der Veranstaltung der Prüfung im Forum veröffentlicht.

Externer Prüfungskommissar bzw. externe -kommissarin

Der externe Prüfungskommissar bzw. die -kommissarin wird vom Institut bestellt und darf den Prüfling nicht unterrichtet, supervidiert oder therapiert haben.

Bewertung nach der Zensurenskala

Der externe Prüfungskommissar bzw. die -kommissarin und der interne Prüfer bzw. die Prüferin geben eine mündliche Gesamtbeurteilung nach der jeweils geltenden Zensurenskala ab.

Abschlusszeugnis

Nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung wird dem Absolventen bzw. der Absolventin ein Abschlusszeugnis ausgestellt.

Nachprüfung wegen Krankheit

Ist der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage, die Prüfung durchzuführen, ist dies dem Institut mündlich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest zu belegen. Das ärztliche Attest muss dem Institut spätestens 5 Arbeitstage nach dem ursprünglichen Prüfungsdatum vorliegen. Ein Nichterscheinen bei der Prüfung ohne gültiges ärztliches Attest zählt als ein Prüfungsanlauf.

Eine Nachprüfung wegen Krankheit wird sowohl mit Rücksicht auf den Ausbildungsteilnehmer bzw. der -teilnehmerin als auch in Erwägung der praktischen Möglichkeiten abgehalten.

Wiederholungsprüfung

Ausbildungsteilnehmern bzw. -teilnehmerinnen, die eine Prüfung nicht bestanden haben, wird die Möglichkeit gewährt, die mündliche Prüfung zweimal zu wiederholen. Die Zulassung zum dritten und letzten Prüfungsanlauf muss im Lehrkörper erörtert werden.
Eine Wiederholungsprüfung wird genau wie die Nachprüfung wegen Krankheit sowohl mit Rücksicht auf den Ausbildungsteilnehmer bzw. der -teilnehmerin als auch in Erwägung der praktischen Möglichkeiten abgehalten.